Wie Steuern für österreichische Freelancer funktionieren

Österreich hat ein eigenes Steuersystem, eigene Sozialversicherungsregeln und eigene Anmeldeprozesse für Selbstständige. Was Sie vor dem Start wissen müssen.

Als Freelancer in Österreich haben Sie es mit einem Steuersystem zu tun, das oberflächlich dem deutschen ähnelt, sich aber in wichtigen Punkten unterscheidet. Die Steuersätze sind anders, das Sozialversicherungssystem ist anders, und die wichtigsten Institutionen, mit denen Sie interagieren, sind anders.

Anmeldung als Selbstständiger

Wenn Sie in Österreich mit der Selbstständigkeit beginnen, melden Sie sich beim Finanzamt an. Sie reichen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein und erhalten danach eine Steuernummer. Übersteigt Ihr Umsatz 35.000 EUR pro Jahr, müssen Sie sich auch für die Umsatzsteuer registrieren und eine UID-Nummer beantragen.

Österreich unterscheidet zwischen Freiberuflern (freie Berufe: Ärzte, Anwälte, Architekten, Berater, Künstler) und Gewerbetreibenden. Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt an. Gewerbetreibende benötigen zusätzlich einen Gewerbeschein der Wirtschaftskammer.

Einkommensteuer

Die österreichische Einkommensteuer ist progressiv gestaffelt. Für 2025 gilt: Bis 12.816 EUR: 0%. Von 12.816 bis 20.818 EUR: 20%. Von 20.818 bis 34.513 EUR: 30%. Von 34.513 bis 66.612 EUR: 40%. Von 66.612 bis 99.266 EUR: 48%. Von 99.266 bis 1.000.000 EUR: 50%. Über 1.000.000 EUR: 55%.

Die Einkommensteuererklärung wird jährlich über FinanzOnline eingereicht. Die Frist ist der 30. April für Papiereinreichungen und der 30. Juni für Online-Einreichungen. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 31. März des Folgejahres.

Sozialversicherung: Die SVA

Das ist der größte Unterschied zu Deutschland. Österreichische Selbstständige sind bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVA) pflichtversichert. Der SVA-Beitragssatz beträgt ca. 26,8% des Nettoeinkommens nach Betriebsausgaben. Beiträge werden vierteljährlich gezahlt. Die SVA passt die Beiträge rückwirkend an, sobald das tatsächliche Einkommen feststeht, was zu Nachzahlungen führen kann. Eine Rücklage von 30% des Nettoeinkommens für Steuer und SVA ist ein sinnvoller Ausgangspunkt.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)

Die meisten österreichischen Freelancer nutzen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR), eine Einnahmen-Ausgaben-Methode ohne Bilanzpflicht. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 700.000 EUR in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder über 1.000.000 EUR in einem Jahr müssen auf doppelte Buchführung umstellen.

Wie KontoMatch hilft

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