Ausgabenerfassung für österreichische Freelancer: Was Sie absetzen können
Österreichische Freelancer können eine Vielzahl von Betriebsausgaben von ihrem Einkommen abziehen. Was zählt, wo die Grenzen liegen und wie Sie korrekt dokumentieren.
Das österreichische Steuerrecht erlaubt Freiberuflern den Abzug von Betriebsausgaben nach der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR). Das Prinzip ist einfach: Ausgaben, die ausschließlich für betriebliche Zwecke anfallen, reduzieren Ihren steuerpflichtigen Gewinn.
Was als Betriebsausgabe gilt
Homeoffice (Arbeitszimmer). Bei einem ausschließlich betrieblich genutzten Raum können Sie einen anteiligen Betrag für Miete, Nebenkosten und Internet absetzen. Seit 2021 gibt es auch die Homeoffice-Pauschale von bis zu 300 EUR pro Jahr für bis zu 100 Homeoffice-Tage.
Technologie und Ausrüstung. Computer, Software und Cloud-Dienste für betriebliche Nutzung sind absetzbar. Gegenstände über 1.000 EUR netto werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, unter 1.000 EUR können sofort abgesetzt werden.
Reisekosten. Bahntickets, Flüge und Unterkunft sind absetzbar. Tagesgeld: 26,40 EUR für volle Reisetage (über 12 Stunden), 13,20 EUR für halbe Tage. Kilometergelder für PKW: 0,42 EUR pro Kilometer.
Der Gewinnfreibetrag. Österreich bietet einen Gewinnfreibetrag: Die ersten 33.000 EUR Gewinn erhalten automatisch einen 15%igen Abzug (4.950 EUR). Für Gewinne über 33.000 EUR gilt der Abzug in sinkenden Sätzen, erfordert aber Investitionen in förderungsfähige Wirtschaftsgüter. Ein wichtiger österreichischer Steuervorteil, den Ihr Steuerberater optimieren sollte.
Wie KontoMatch hilft
KontoMatch erfasst und kategorisiert Ihre Ausgaben laufend. Jeder hochgeladene Beleg wird mit einem Zeitstempel mit dem Ausgabeneintrag verknüpft, sodass Sie zum Jahresende eine vollständige, dokumentierte Aufzeichnung aller Abzüge haben.