Ausgabenerfassung für Schweizer Freelancer: Was Sie absetzen können
Schweizer Freelancer können eine Vielzahl von Geschäftskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Was zählt, wo die Grenzen liegen und wie Sie korrekt dokumentieren.
Schweizer Freelancer als Einzelunternehmer ziehen Geschäftskosten von ihrem steuerpflichtigen Einkommen ab. Das Prinzip ist dasselbe wie in Deutschland und Österreich: ausschließlich betrieblich veranlasste Ausgaben reduzieren die Steuerlast.
Häufige abzugsfähige Ausgaben
Arbeitszimmer. Ein ausschließlich betrieblich genutzter Raum erlaubt den anteiligen Abzug von Miete, Nebenkosten und Internet. Schweizer Steuerbehörden wenden diese Regel streng an.
Technologie und Ausrüstung. Über 1.500 CHF: Abschreibung über die Nutzungsdauer. Unter 1.500 CHF: Sofortabzug im Kaufjahr.
Reisekosten. Tagespauschalen statt Belegsammlung für Mahlzeiten. Kilometergeld: 0,70 CHF pro Kilometer für private Fahrzeuge.
Kantonale Unterschiede. Die kantonalen Steuersätze variieren erheblich (Zug und Schwyz am niedrigsten, Genf und Waadt am höchsten). Ihr Treuhänder kennt die lokale Praxis.
Wie KontoMatch hilft
KontoMatch erfasst Ihre Belege, extrahiert die relevanten Daten (Lieferant, Datum, Betrag, MWST) und kategorisiert jede Ausgabe automatisch. Zum Jahresende haben Sie eine vollständige, dokumentierte Aufzeichnung aller Betriebsausgaben mit angehängten Quelldokumenten für Ihren Treuhänder.