Deutschlands E-Rechnungspflicht 2025-2028: Was jedes Unternehmen wissen muss
Deutschland hat elektronische Rechnungen für alle B2B-Transaktionen vorgeschrieben. Hier erfahren Sie, was erforderlich ist, wen es betrifft und wie Sie sich auf die Fristen 2027 und 2028 vorbereiten.
Deutschland hat sich der wachsenden Liste europäischer Länder angeschlossen, die strukturierte elektronische Rechnungen für B2B-Transaktionen vorschreiben. Die Pflicht, eingeführt durch das Wachstumschancengesetz von März 2024, startete phasenweise ab 1. Januar 2025.
Der Zeitplan
1. Januar 2025 (Phase 1, jetzt aktiv). Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen. Ein E-Mail-Postfach genügt als Nachweis.
1. Januar 2027 (Phase 2). Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 EUR müssen strukturierte E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Transaktionen ausstellen.
1. Januar 2028 (Phase 3). Alle verbleibenden Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen ausstellen. Ausnahme: Kleinunternehmer nach §19 UStG unter 22.000 EUR Jahresumsatz.
Was als E-Rechnung gilt
Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung nach der neuen Definition. Eine E-Rechnung muss dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen und maschinenlesbar sein. Akzeptierte Formate: XRechnung (reines XML), ZUGFeRD 2.0+ (hybrides Format mit PDF und eingebettetem XML) und Peppol BIS 3.0.
Wie Sie sich vorbereiten
Empfangsfähigkeit bestätigen, Rechnungssoftware prüfen, Steuerberater konsultieren und nicht bis 2027 warten.