Buchführungspflichten für Schweizer Unternehmen: Was das OR verlangt

Schweizer Unternehmen folgen dem Obligationenrecht (OR) für ihre Aufzeichnungspflichten. Was das für Freelancer und Kleinunternehmer in der Praxis bedeutet.

Deutsche Unternehmen folgen der GoBD, österreichische der BAO, Schweizer Unternehmen dem Obligationenrecht (OR) für ihre Buchführungspflichten.

Die Zehnjahresregel

Das OR verlangt, dass Buchhaltungsunterlagen zehn Jahre aufbewahrt werden. Dazu gehören alle Bücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Belege, Geschäftskorrespondenz und alle anderen Unterlagen, auf denen die Buchungen basieren.

Wer formale Bücher führen muss

Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz unter 500.000 CHF sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt. Bei Überschreitung der 500.000-CHF-Schwelle und bei allen GmbH und AG ist die doppelte Buchführung mit Jahresabschluss Pflicht.

Schweizer Kontenrahmen KMU

Die Schweiz verwendet den Kontenrahmen KMU, der sich vom deutschen SKR03 oder SKR04 unterscheidet. Ihr Treuhänder arbeitet in der Regel mit dem KMU-Rahmen oder einer firmenspezifischen Variante.

Wie KontoMatch hilft

KontoMatch speichert alle hochgeladenen Dokumente im Originalformat mit Zeitstempeln, bewahrt Aufzeichnungen zehn Jahre lang auf und verhindert nachträgliche Änderungen. Der strukturierte CSV-Export gibt Ihrem Treuhänder einen sauberen, organisierten Datensatz, den er in sein Buchhaltungssystem importieren kann.

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