Wie man mit dem Reverse-Charge-Verfahren bei EU-Rechnungen umgeht
Stellen Sie Geschäftskunden in anderen EU-Ländern Rechnungen aus? Das Reverse-Charge-Verfahren ändert, wer die Umsatzsteuer abführt. Hier ist, wie es funktioniert.
Das Reverse-Charge-Verfahren überträgt die Umsatzsteuerpflicht bei B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger. Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung; der Kunde versteuert die Leistung selbst in seinem Land.
Pflichtangaben auf der Rechnung: Ihre USt-IdNr, USt-IdNr des Kunden (zuvor per VIES geprüft), nur der Nettobetrag, und der Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Meldepflichten: Zusammenfassende Meldung (ZM) quartalsweise bis 25. des Folgemonats, Eintrag in der USt-Voranmeldung (Feld 41) und in der Jahres-Umsatzsteuererklärung.